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Konzeption
„Rettungstauchen im Bereich der Stadt Kehl“
Allgemeines
Für die Abwehr von Gefahren
und die Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen durch
Wasser- und Eisgefahr ist nach Maßgabe des Wassergesetzes
(WG) in Verbindung mit dem Feuerwehrgesetz die Gemeinde als Ortspolizeibehörde
zuständig. Hiervon unberührt bleiben die Regelungen der
Wasserrettung nach Rettungsdienstgesetz.
Eine Gefahrenanalyse für
den Bereich der Stadt Kehl ergibt, dass die Wasserrettung im Hinblick
auf die Organisation und die technische Ausstattung einer Optimierung
bedarf. Ebenfalls sollte analog der „Hinweise zur Sicherstellung
der Hilfeleistung auf, in und an oberirdischen Gewässern in
Baden-Württemberg“ eine Eintreffzeit von 10 -15 Minuten
angestrebt werden, insbesondere auch deshalb, weil innerhalb der
Stadt Kehl ein Großteil der Risiko behafteten Rhein- und Kinzigufer
innerhalb oder am Rand des bebauten Stadtgebietes liegen.
Bei der Rettung von Personen aus
Gewässern handelt es sich immer um zeitkritische Ereignisse,
wobei nur schnelle Hilfe einen Einsatzerfolg verspricht. Um dem
Anspruch der Bürger gerecht zu werden, dass ihnen zu jeder
Zeit ereignisgerecht Hilfe zuteil wird, hat der Gesetzgeber dies
sowohl im Feuerwehrgesetz (FWG) wie auch im Rettungsdienstgesetz
(RDG) berücksichtigt. Die technische Leitung von Einsätzen
zur Rettung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen liegt gemäß
§ 28 FWG beim Feuerwehrkommandant des Einsatzortes.
Durch die Neufassung des RDG im
Jahr 1998 wurde klargestellt, dass sowohl DLRG aus auch die Gemeindefeuerwehr
Hilfeleistungen im Bereich oberirdischer Gewässer erbringen.
Es ist daher sinnvoll, auf kommunaler Ebene Absprachen zu treffen,
damit die Tätigkeit koordiniert und die Einsatzkräfte
und Einsatzmittel in beiderseitiger Abstimmung vorgehalten und eingesetzt
werden können. Bei beiden Organisationen sollte der Doppelnutzen
von Ausstattung und Einsatzkräften hohe Bedeutung finden.
Zur Optimierung der Wasserrettung
/ Eisrettung in der Stadt Kehl wird folgende Kooperation vereinbart:
1. Grundlagen
Die Rettungstaucher der DLRG Ortsgruppe
Kehl und die Feuerwehr der Stadt Kehl vereinbaren eine „Gemeinsame
Tauchergruppe DLRG/Feuerwehr“. Die Rettungstaucher der DLRG
werden neben ihrer Mitgliedschaft in der DLRG aktive Angehörige
der Gemeindefeuerwehr im Fachbereich „Rettungstauchen“
mit allen sich aus dem Feuerwehrgesetz und der Feuerwehrsatzung
der Stadt Kehl ergebenden Rechten und Pflichten. Die Tauchergruppe
hat in der Organisationsstruktur der Feuerwehr den Status vergleichbar
eines Löschzugs.
Der „Leiter des Tauchwesens“
wird von den Rettungstauchern in Abstimmung mit dem Landesverband
der DLRG und dem Feuerwehrkommandant bestimmt. Er ist gegenüber
dem Landesverband der DLRG und dem Feuerwehrkommandanten für
die ordnungsgemäße Ausstattung, Wartung und Pflege der
für den Rettungstaucheinsatz vorgehaltenen technischen Ausstattung
sowie für die ordnungsgemäße Aus- und Weiterbildung
der Rettungstaucher verant-wortlich. Die organisatorische und die
technische Leitung des Einsatzes ergeben sich nach § 28 FWG.
2. Aus- und Weiterbildung
Die Aus- und Weiterbildung der
Taucher erfolgt nach den Ausbildungsgrundlagen der DLRG. Für
eine Anerkennung als Feuerwehrtaucher notwendige ergänzende
bzw. fehlende Ausbildungsinhalte zur FwDV 8 werden an der Landesfeuerwehrschule
angeboten.
Die Weiterbildungsangebote der DLRG und der Landesfeuerwehrschule
Baden-Württemberg sollen in Anspruch genommen werden. Im Rahmen
der Kooperation steht auch der Tauchlehrer der Wasserschutzpolizei
Kehl für ergänzende Ausbildungsinhalte zur Verfügung.
Der „Leiter des Tauchwesens“ legt dem Landesverband
der DLRG und dem Feuerwehrkommandanten für das jeweils laufende
Jahr einen Aus- und Weiterbildungsplan vor. Er ist für die
Einhaltung dieses Plans verantwortlich.
3. Technische Ausstattung
Die technische Ausstattung für
drei Rettungstaucher wird von der Stadt Kehl beschafft.
Die Wartung und Pflege der beim Rettungstauchen (Aus-und Weiterbildung
sowie Einsatz) verwendeten technischen Tauchausstattung wird in
der Zentralen Atemschutzwerkstatt der Feuerwehr Kehl durchgeführt.
Ebenfalls wird die Tauchtechnik für den Rettungseinsatz in
einem Fahrzeug in der Feuerwache in Kehl vorgehalten.
4. Einsatz
Für den Einsatz wird eine
Alarm- und Ausrückordnung erstellt. Im Alarmfall wird die Tauchtechnik
in einem Feuerwehrfahrzeug an die Einsatzstelle verbracht. Die Rettungstaucher
fahren bei Alarm die Feuerwache an und werden von dort mit einem
Feuerwehrfahrzeug an die Einsatzstelle gebracht. Diese Ausrüstung
wird im Rahmen der Überlandhilfe auch der DLRG für Rettungs-taucheinsätze
ohne Kostenberechnung zur Verfügung gestellt.
Der Taucheinsatzführer koordiniert
den Tauchereinsatz. Er gehört auf der Grundlage der FwDV 100
als Fachberater dem Führungsstab an und kann gestellt werden
von der DLRG oder von der Berufsfeuerwehr Strasbourg. Die technische
Leitung des Einsatzes ist davon unberührt.
5. Kooperation mit den Feuerwehrtauchern
der BF Strasbourg sowie mit der Wasserschutzpolizei
Es wird eine enge Zusammenarbeit
mit den Feuerwehrtauchern der BF Strasbourg und mit der Wasserschutzpolizei
angestrebt.
Kehl, den 06. Juli 2005
Dr. Günther Petry - Hans-Peter
Wandres
Oberbürgermeister - 1. Vorsitzender DLRG Ortsgruppe Kehl |