Kooperation
 
 
 
 
DLRG
 
 
Kooperation
Gemeinsame Tauchergruppe DLRG und Feuerwehr Kehl
 
   
Konzeption „Rettungstauchen im Bereich der Stadt Kehl“

Allgemeines

Für die Abwehr von Gefahren und die Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen durch Wasser- und Eisgefahr ist nach Maßgabe des Wassergesetzes (WG) in Verbindung mit dem Feuerwehrgesetz die Gemeinde als Ortspolizeibehörde zuständig. Hiervon unberührt bleiben die Regelungen der Wasserrettung nach Rettungsdienstgesetz.

Eine Gefahrenanalyse für den Bereich der Stadt Kehl ergibt, dass die Wasserrettung im Hinblick auf die Organisation und die technische Ausstattung einer Optimierung bedarf. Ebenfalls sollte analog der „Hinweise zur Sicherstellung der Hilfeleistung auf, in und an oberirdischen Gewässern in Baden-Württemberg“ eine Eintreffzeit von 10 -15 Minuten angestrebt werden, insbesondere auch deshalb, weil innerhalb der Stadt Kehl ein Großteil der Risiko behafteten Rhein- und Kinzigufer innerhalb oder am Rand des bebauten Stadtgebietes liegen.

Bei der Rettung von Personen aus Gewässern handelt es sich immer um zeitkritische Ereignisse, wobei nur schnelle Hilfe einen Einsatzerfolg verspricht. Um dem Anspruch der Bürger gerecht zu werden, dass ihnen zu jeder Zeit ereignisgerecht Hilfe zuteil wird, hat der Gesetzgeber dies sowohl im Feuerwehrgesetz (FWG) wie auch im Rettungsdienstgesetz (RDG) berücksichtigt. Die technische Leitung von Einsätzen zur Rettung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen liegt gemäß § 28 FWG beim Feuerwehrkommandant des Einsatzortes.

Durch die Neufassung des RDG im Jahr 1998 wurde klargestellt, dass sowohl DLRG aus auch die Gemeindefeuerwehr Hilfeleistungen im Bereich oberirdischer Gewässer erbringen. Es ist daher sinnvoll, auf kommunaler Ebene Absprachen zu treffen, damit die Tätigkeit koordiniert und die Einsatzkräfte und Einsatzmittel in beiderseitiger Abstimmung vorgehalten und eingesetzt werden können. Bei beiden Organisationen sollte der Doppelnutzen von Ausstattung und Einsatzkräften hohe Bedeutung finden.

Zur Optimierung der Wasserrettung / Eisrettung in der Stadt Kehl wird folgende Kooperation vereinbart:

1. Grundlagen

Die Rettungstaucher der DLRG Ortsgruppe Kehl und die Feuerwehr der Stadt Kehl vereinbaren eine „Gemeinsame Tauchergruppe DLRG/Feuerwehr“. Die Rettungstaucher der DLRG werden neben ihrer Mitgliedschaft in der DLRG aktive Angehörige der Gemeindefeuerwehr im Fachbereich „Rettungstauchen“ mit allen sich aus dem Feuerwehrgesetz und der Feuerwehrsatzung der Stadt Kehl ergebenden Rechten und Pflichten. Die Tauchergruppe hat in der Organisationsstruktur der Feuerwehr den Status vergleichbar eines Löschzugs.

Der „Leiter des Tauchwesens“ wird von den Rettungstauchern in Abstimmung mit dem Landesverband der DLRG und dem Feuerwehrkommandant bestimmt. Er ist gegenüber dem Landesverband der DLRG und dem Feuerwehrkommandanten für die ordnungsgemäße Ausstattung, Wartung und Pflege der für den Rettungstaucheinsatz vorgehaltenen technischen Ausstattung sowie für die ordnungsgemäße Aus- und Weiterbildung der Rettungstaucher verant-wortlich. Die organisatorische und die technische Leitung des Einsatzes ergeben sich nach § 28 FWG.

2. Aus- und Weiterbildung

Die Aus- und Weiterbildung der Taucher erfolgt nach den Ausbildungsgrundlagen der DLRG. Für eine Anerkennung als Feuerwehrtaucher notwendige ergänzende bzw. fehlende Ausbildungsinhalte zur FwDV 8 werden an der Landesfeuerwehrschule angeboten.
Die Weiterbildungsangebote der DLRG und der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg sollen in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der Kooperation steht auch der Tauchlehrer der Wasserschutzpolizei Kehl für ergänzende Ausbildungsinhalte zur Verfügung. Der „Leiter des Tauchwesens“ legt dem Landesverband der DLRG und dem Feuerwehrkommandanten für das jeweils laufende Jahr einen Aus- und Weiterbildungsplan vor. Er ist für die Einhaltung dieses Plans verantwortlich.

3. Technische Ausstattung

Die technische Ausstattung für drei Rettungstaucher wird von der Stadt Kehl beschafft.

Die Wartung und Pflege der beim Rettungstauchen (Aus-und Weiterbildung sowie Einsatz) verwendeten technischen Tauchausstattung wird in der Zentralen Atemschutzwerkstatt der Feuerwehr Kehl durchgeführt. Ebenfalls wird die Tauchtechnik für den Rettungseinsatz in einem Fahrzeug in der Feuerwache in Kehl vorgehalten.

4. Einsatz

Für den Einsatz wird eine Alarm- und Ausrückordnung erstellt. Im Alarmfall wird die Tauchtechnik in einem Feuerwehrfahrzeug an die Einsatzstelle verbracht. Die Rettungstaucher fahren bei Alarm die Feuerwache an und werden von dort mit einem Feuerwehrfahrzeug an die Einsatzstelle gebracht. Diese Ausrüstung wird im Rahmen der Überlandhilfe auch der DLRG für Rettungs-taucheinsätze ohne Kostenberechnung zur Verfügung gestellt.

Der Taucheinsatzführer koordiniert den Tauchereinsatz. Er gehört auf der Grundlage der FwDV 100 als Fachberater dem Führungsstab an und kann gestellt werden von der DLRG oder von der Berufsfeuerwehr Strasbourg. Die technische Leitung des Einsatzes ist davon unberührt.

5. Kooperation mit den Feuerwehrtauchern der BF Strasbourg sowie mit der Wasserschutzpolizei

Es wird eine enge Zusammenarbeit mit den Feuerwehrtauchern der BF Strasbourg und mit der Wasserschutzpolizei angestrebt.

Kehl, den 06. Juli 2005

Dr. Günther Petry - Hans-Peter Wandres
Oberbürgermeister - 1. Vorsitzender DLRG Ortsgruppe Kehl

 


   


 


   


   

 

Anerkennung für Hans-Peter Wandres als Feuerwehrlehrtaucher

Mit Schreiben vom 17.09.2007 hat die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg aufgrund seiner besonderen Erfahrung unt Tätigkeit im Tauchwesen Herrn Hans-Peter Wandres die Anerkennung zum "Feuerwehrlehrtaucher Stufe II" ausgesprochen.

 
     
Vorführung und Test eines Tauchgerätes am 13. Juli 2005 im Kehler Schwimmbad.
 
       
 
 
 
 
 
 
     
     
     
 
Stadt Kehl
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