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Öffentlich-rechtlicher
Vertrag
zwischen der
Stadt Kehl – vertreten durch den Oberbürgermeister
und der
Gemeinde Willstätt – vertreten
durch den Bürgermeister
zur
Regelung der gegenseitigen Hilfe der Gemeindefeuerwehren
Kehl und Willstätt
auf der Grundlage von § 27 des Feuerwehrgesetzes
für Baden-Württemberg in der derzeit geltenden Fassung
und nach § 54 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Die Gemeindefeuerwehren Kehl und Willstätt leisten sich gegenseitig
gemeindeübergreifende Hilfe. Diese stellt sich wie folgt dar:
• Bei Feueralarm im Ausrückbereich 5 der Stadt Kehl (die
entsprechenden Einsatzstichworte werden noch festgelegt) wird ein
Löschgruppenfahrzeug der Feuerwehr Willstätt im Erstalarm
mit alarmiert und rückt in den Ausrückbereich 5 der Stadt
Kehl aus.
• Bei Feueralarm im Bereich der Gemeinde Willstätt (die
entsprechenden Einsatzstichworte werden noch festgelegt) rückt
das Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr Kehl im Erstalarm nach Willstätt
aus.
• Bei Einsätzen zur Technischen Hilfeleistung im Bereich
der Gemeinde Willstätt rückt ein Sonderfahrzeug (z.B.
WLF mit AB Technische Hilfe bei Verkehrsunfällen) im Erstalarm
nach Willstätt aus. Die entsprechenden Einsatzstichworte mit
den dazu geeigneten Abrollbehältern bzw. Sonderfahrzeugen werden
noch festgelegt.
§ 2 Kostenregelung
Im Rahmen dieses Vertrags wird auf einen gegenseitigen
Kostenersatz von Personal- sowie Fahrzeug- und Gerätekosten
verzichtet. Es werden lediglich evtl. anfallende Auslagen und Kosten
für Verbrauchsmaterial (z.B. Sonderlöschmittel, Bindemittel
etc.) ersetzt.
§ 3 Gültigkeit
Dieser Vertrag gilt 3 Jahre und verlängert sich jeweils
um 1 Jahr wenn er nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt
wird.
§ 4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein oder unwirksam werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine
Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene
Regelung treten, die dem an nächsten kommt, was die Vertragspartner
gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt
hätten, wenn sie den Punkt beachtet hätten.
§ 5 Inkrafttreten
Dieser Vertrag tritt am 01.04.2007 in Kraft.
Kehl, Willstätt, den 29.03.2007
Dr. Günther Petry Oberbürgermeister - Artur Kleinhans
Bürgermeister |
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Gemeinsamer Alarm- und Einsatzplan „Hochwasser“
der Stadt Kehl und der Gemeinde Willstätt Rhein / Kinzig /
Schutter
Gemeinsamer Hochwassereinsatzplan
1. Zweck: Hochwassergefahren bewirken ein Handeln
der Behörden, das sich von der alltäglichen Arbeit grundsätzlich
unterscheidet. Eine erfolgversprechende Hochwasserbekämpfung
setzt ein Mindestmaß von vorhergehender Planung voraus. Der
Hochwassereinsatzplan beschreibt vorgegebene Abwehrmaßnahmen
und ermöglicht deren schnelle Erledigung. Er soll ein reibungsloses
Zusammenwirken der verschiedenen Behörden und Dienststellen
gewährleisten. Dazu vereinbaren die Stadt Kehl und die Gemeinde
Willstätt eine Zusammenarbeit bei Hochwasserlagen an Rhein,
Kinzig und Schutter.
2. Verfahren: Nach Alarmierung durch die Integrierte
Leitstelle Ortenau nach der Hochwassermeldeordnung, werden die zuständigen
Personen und Stellen benachrichtigt. Bei entsprechender Gefahrenlage
wird ein „Führungsstab gebildet, bzw. der „Verwaltungsstab“
einberufen. Bei Auslösung des Katastrophenalarms durch das
Landratsamt werden die Aufgaben der organisatorischen Einsatzleitung
durch die Mitglieder des "Verwaltungsstabs" unter der
Gesamtleitung der Katastrophenschutzbehörde wahrgenommen.
3. Rechts- Feuerwehrgesetz B.-W. (FWG), Polizeigesetz
B.-W.(PolG), grundlagen: Wassergesetz B.-W (WG), Landeskatastrophenschutzgesetz
(LKatSG) – nach Auslösung des Katastrophenalarms durch
das Landratsamt.
I. Hochwasserwarnung
Verschiedene Pegel im Bereich der Bundeswasserstraße Rhein
und an den Gewässern I. Ordnung Kinzig und Schutter melden
ab einem bestimmten Wasserstand die Pegelwerte. Bei steigender Tendenz
müssen diese wegen eventuell auftretendem Hochwasser beobachtet
werden. Durch rechtzeitige Information soll sichergestellt werden,
dass bei eintretendem Hochwasser die erforderlichen Maßnahmen
kurzfristig umgesetzt werden können.
II. Meldeweg
1. Die Integrierte Leitstelle Ortenau meldet bei aufkommendem Hochwasser
die eingegangenen Pegelstände an die Feuerwache in Kehl.
2. Meldeschwelle der "kritischen Hochwasserstände"
nach HMO
- 1. Rhein
Pegel - Hauenstein 800 cm
Pegel - Kehl-Kronenhof 400 cm
Pegel - Maxau 650 cm
- 2. Kinzig
Pegel - Schwaibach 320 cm
- 3. Schutter
Pegel - Wittelbach 90 cm
Pegel - Lahr 90 cm
3. Information von Personen und Dienststellen nach Ziff.III.
III. Organisatorische Maßnahmen bei
Erreichen des Hochwassermeldestands
1. Ab Hochwassermeldestand überwacht der Diensthabende in der
Feuerwache die Hochwasserentwicklung anhand der zur Verfügung
stehenden Informationsysteme im Internet (Anlage 2). Die Pegelstände
sind stündlich einzuholen und zu dokumentieren.
2. Geht über die Leitstelle o.a. eine Meldung über einen
Hochwassermeldestand ein, bzw. zeichnen sich Hochwasserlagen an
den Oberläufen von Rhein, Kinzig, oder Schutter ab, sind von
der Feuerwache zunächst sofort
• über Telefon und
• über Gruppen-Mail (Hochwassermeldung Rhein, Kinzig,
Schutter)
die in Anlage 1 aufgeführten Personen zu verständigen:
3 . Besteht die Gefahr, dass das Hochwasser größere Ausmaße
annimmt, alarmieren die Feuerwehrkommandanten von Kehl und Willstätt
oder deren Stellvertreter, je nach Lage und eigenem Ermessen die
benötigten Einsatzkräfte und sorgen für deren Bereitstellung.
IV. Technische Maßnahmen bei Hochwassergefahr
Bei Hochwassermeldestand sind die in der Anlage 3 beigefügten
o Maßnahmenkatalog bei Hochwassermeldestand Rhein
o Maßnahmenkatalog bei „Schneller Absenkung (SCHNABS)
o Maßnahmenkatalog bei Hochwassermeldestand Kinzig
o Maßnahmenkatalog bei Hochwassermeldestand Schutter
beschriebenen Maßnahmen sofort und ohne weiter Anordnung umzusetzen.
V. Zuständigkeiten:
a) Verantwortliche organisatorische Leitung und Ortspolizeibehörde
-Oberbürgermeister der Stadt Kehl oder Vertreter für den
Bereich der Stadt Kehl
-Bürgermeister der Gemeinde Willstätt oder Vertreter für
den Bereich der Gemeinde Willstätt
b) Technische Leitung
-Feuerwehrkommandant der Stadt Kehl oder Vertreter für den
Bereich der Stadt Kehl
-Feuerwehrkommandant der Gemeinde Willstätt oder Vertreter
für den Bereich der Gem. Willstätt
-Die technische Leitung für die Bereiche Kehl und Willstätt
kann jederzeit von einem Kreisbrandmeister des Ortenaukreises übernommen
werden.
c) Führungsstab und Verwaltungsstab
In der Feuerwache in Kehl wird ein gemeinsamer „Führungsstab“
eingerichtet. Das Feuerwehrhaus Willstätt hat die Funktion
einer örtlichen Koordinierungsstelle des Führungsstabs.
Bei Bedarf wird der „Verwaltungsstab“ der Stadt Kehl
einberufen. Die Gemeinde Willstätt kann sich im Hochwasserfall
jederzeit am Verwaltungsstab der Stadt Kehl beteiligen mit dem Ziel
gemeinsam koordinierte Maßnahmen zu veranlassen.
VI. Übungen
1. Ablauf
Die eingeteilten Kräfte sind in ihre Aufgaben einzuweisen und
ständig zu schulen. Jährlich soll mindestens eine gemeinsame
Übung bzw. eine gemeinsame Schulung durchgeführt werden.
Dabei ist auf die Zusammenarbeit der Einsatzkräfte bei der
Vorbereitung und Durchführung großer Wert zu legen. Der
Ablauf der Übungen ist zu dokumentieren und zu analysieren.
Gegebenenfalls sind die Alarm- und Einsatzpläne zu optimieren.
2. Nachbereitung
Alle Übungen und Einsätze sollen nachbereitet werden.
Ein wesentlicher Teil dabei ist der Erfahrungsaustausch zwischen
• den Einsatzkräften
• den betroffenen Ämtern innerhalb der Stadt/Gemeinde
• der Stadt/Gemeinde und den Bürgern
• der Stadt/Gemeinde und den Fachbehörden.
VI. Aktualisierung
Der gemeinsame Alarm- und Einsatzplan „Hochwasser“ der
Stadt Kehl und der Gemeinde Willstätt ist entsprechend dem
Stand der Technik und der organisatoirschen Vorgaben regelmäßig
zu aktualisieren.
VI. Inkrafttreten
Der gemeinsame Alarm- und Einsatzplan „Hochwasser“ der
Stadt Kehl und der Gemeinde Willstätt tritt mit Wirkung vom
01.04.2007 in Kraft.
Kehl / Willstätt, den
Dr. Günther Petry Oberbürgermeister - Artur Kleinhans
Bürgermeister |
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